Schulanmeldung
Herzlich Willkommen, liebe Erstklässler!
die Anmeldungen für die Schulanfänger 2021/22 finden an folgenden Tagen statt:
16.03.2020 von 08:00 - 12:00 Uhr
17.03.2020 von 08:00 - 12:00 Uhr und am
18.03.2020 von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr.
Eltern, deren Kinder zum Schuljahr 2021/2022 im schulpflichtigen Alter sind, bekommen von der jeweils zuständigen Schule der Stadt Garbsen rechtzeitig einen Brief mit den Anmeldeterminen. Sie erfahren dort auch, welche Unterlagen sie zu diesem Termin mitbringen müssen.
Wenn Sie dazugehören, kommen Sie mit diesen Unterlagen. Dort werden die Anmeldeformulare ausgefüllt.
Grundsätzliches zur Anmeldung an der Grundschule
Die Anmeldung in der Schule erfolgt ca. eineinhalb Jahre vor Einschulung. Schulpflichtig sind alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres der Einschulung das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten durch eine formlose schriftliche Erklärung an die Schule die Einschulung einmalig um ein Jahr aufschieben. Diese Erklärung muss spätestens am 30. April in unserer Schule eingehen. Sollten Sie diese einmalige Aufschiebung der Einschulung um ein Jahr wünschen, lassen Sie sich bitte rechtzeitig durch die Kindertagesstätte beraten.
Sprachkenntnisse und Sprachfödermaßnahmen
Da normalerweise alle Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, stellen die Erzieherinnen und Erzieher dort fest, ob das Kind angemessene deutsche Sprachkenntnisse sowie einen altersangemessenen Sprachstand hat. Bei erkanntem Bedarf erhält das Kind dann spätestens im Jahr vor der Einschulung in der besuchten Kindertagesstätte entsprechende Fördermaßnahmen durch die Erzieherinnen oder Erzieher.
Sollte das Kind keine Kindertagesstätte besuchen, führen Lehrerinnen und Lehrer bei der Anmeldung in der zuständigen Schule ein Gespräch mit dem Kind um herauszufinden, ob es einen angemessenen Wortschatz und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse hat. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält das Kind im Jahr vor seiner Einschulung Sprachfördermaßnahmen durch eine wohnortnahe Grundschule.
Schulärztliche Eingangsuntersuchung
Nach erfolgter Schulanmeldung wird ihr Kind im Laufe des Jahres zur schulärztlichen Eingangsuntersuchung eingeladen. Dies kann sich bis zum Frühjahr vor der Einschulung hinziehen.
Elternabend und Einschulung
Kurz vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler statt, an dem neben anderen wichtigen Themen u.a. die Klasseneinteilung und die Klassenleitung bekannt gegeben werden. Die Einschulung findet stets am ersten Samstag nach Ferienende in der Schule statt. Nach der kurzen Einschulungsfeier in der Aula gehen die Kinder dann in ihre erste Unterrichtsstunde.